Donnerstag, 15. Januar 2009

Aus anderen Bibliotheken

Heute aus dem weltberühmten Ort Esslingen: "
  • Auf Hilfestellung durch die Bibliothekarin besteht kein Anspruch.

  • Dieser Satz findet sich dort in der Benutzerordnung zum Internetplatz. Und als Kenner der Szene sage ich: Völlig falsche Formulierung. Natürlich muß es heißen: Auf Hilfestellung durch das Personal besteht kein Rechtsanspruch.
    Zudem gehört das Internet ohnehin mal verboten. Klage abgewiesen.
    Ka

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