Donnerstag, 2. Juli 2009

Mangelhaft

ist die Dienstanweisung bezüglich des tragens von Namensschildern. Zwar wird das durchaus gefordert, doch es gibt keine Festlegung ob das Schildchen nun links, rechts oder in der Mitte zu befestigen ist. Und in welchem Abstand von wo? Vom Kinn, von der Gürtellinie, vom Haaransatz, von der Nasenspitze? Muß man dann Friseurbesuche beantragen? Und was, wenn sich jemand die Nase operieren läßt? Also: Die Sache ist äußerst kompliziert und ich werde die Gründung einer Arbeitsgruppe anregen.
Ka

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