Montag, 29. August 2011

Originell...

... ist ja die Aussage eines Kunden (eines Rentners auch noch), wir sollten zumindest in Urlaubszeiten kulanter mit unseren Überziehungsgebühren sein. (Also: Juli, August, September, im Oktober sind Herbstferien, dann natürlich Dezember und Januar, Faschingsferien im Februar, Ostern meistens im April und dann im Mai/Juni Pfingsten. Ganz zu schweigen von den Menschen, die nicht während der Schulferien Urlaub machen. Da stellt sich für mich eher die Frage, wann wir - aus Sicht dieses Kunden - nicht kulanter sein sollten...)
De

Keine Kommentare: