Freitag, 30. Dezember 2011

Guter Vorsatz zum neuen Jahr

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Das ist schade, muß ich eben was anderes tun.
Eine Möglichkeit wäre fleißiger zu arbeiten, die weitaus reizvollere folgt unten.



Ka

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