Montag, 6. Juni 2011

Andere Länder, ander Sitten....

Muss ich die Medien in der Zweigstelle zurückbringen, in der ich sie entlehnt habe?

Nein, die Rückgabe ist in jeder Zweigstelle möglich.

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Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten auf einer Einverständniserklärung notwendig.

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Testen Sie bitte nicht unsere Sicherungsanlage. Sie funktioniert genauso gut wie andere handelsübliche Anlagen auch. Und wir versprechen Ihnen: Sie ist eingeschaltet! Lassen Sie daher alle Medien, die Sie entlehnen wollen, auf Ihre Entlehnkarte eintragen. Und schauen Sie vor Durchqueren der Schleuse sicherheitshalber noch einmal in der großen Innentasche Ihres (ausnahmsweise einmal doch nicht abgegebenen) Mantels nach, ob da nicht versehentlich... aber das wird bei Ihnen sicher nicht vorkommen.

Ka

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